Eine Immobilienbewertung erweckt schnell den Anschein, ein schnell zu erstellendes Zahlenwerk zu sein: weit gefehlt!
Neben dem Handwerkszeug des Sachverständigenwesens ist vor allem die örtliche Marktkenntnis ein wesentlicher Baustein einer sachgerechten und sicheren Immobilienbewertung.
Profitieren Sie daher von meiner langjährigen Kenntnis des Immobilienmarktes, insbesondere als lokaler Spezialist im Bereich Havelland und der Altmark.
Unser Sachverständigenbüro ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) für unbebaute Grundstücke, Wohn- und Geschäftsgrundstücke.
Dabei richten wir uns nach § 194 BauGB (Baugesetzbuch). Im § 194 BauGB wird zum einen festgelegt, dass der Begriff „Verkehrswert“ identisch ist mit dem Begriff „Marktwert“. Der Verkehrswert oder Markwert sei laut Gesetz so zu bestimmen, dass die „spezifischen Gegebenheiten des Objekts gewürdigt werden“, das heißt beispielsweise die besondere Lage oder die Ausstattung. Das Gesetz legt aber auch fest, dass „ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse“ bei der Bewertung außen vor bleiben müssen, wie etwa der Verkauf innerhalb der Familie oder die Umstände eines Notverkaufs.