Kurzgutachten (Wertexpertise)


Kurzgutachten im Unterschied zum Verkehrswertgutachten

Nicht in jeder Situation ist die Erstellung eines umfangreichen Verkehrswertgutachtens notwendig, welches vor Gericht und Behörden Bestand hat. Daher biete ich Ihnen das Produkt Kurzgutachten an.

Im Unterschied zu Verkehrswertgutachten sind bei einem Kurzgutachten (auch Wertexpertise genannt) die verbale Beschreibung des Objektes, die Erläuterung der Wertansätze sowie die enthaltenden Anlagen (Fotos, Kartenmaterial) in verkürzter Form dargestellt. Auskünfte aus weiteren öffentlichen Registern (z.B. Altlastenkataster, Baulastenauskunft, Denkmalschutz) werden nicht eingeholt und sind nicht Bestandteil des Kurzgutachtens.

Die Erstellung eines Kurzgutachtens ist immer dann sinnvoll, wenn eine Verwendung vor Gericht oder den Finanzbehörden nicht notwendig bzw. keine Konfliktsituation (z.B. Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Erbsituationen oder Scheidung) gegeben ist. In Fällen wie diesen ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB zur Sicherstellung der Anerkennung notwendig.

Eigenschaften der Wertexpertise:

  1. differenzierte Wertermittlung auf Basis eines Wertermittlungsverfahrens
  2. verringerter Zeitaufwand sowohl vor Ort
  3. als auch in der Bearbeitung des Gutachtens
  4. geeignet für unbebaute Grundstücke und Standardwohnimmobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen)
  5. Festpreisvereinbarung
  6. Kostenersparnis gegenüber einem Verkehrswertgutachten

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Verkehrswertgutachten nach BauGB §194 ( Vollgutachten)

Definition des Begriffs Verkehrswert nach BauGB §194

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

 

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Übersetzen lässt es sich mit Grundstücks- oder Immobilienbewertung. Diese Schätzung ist eine, durch bestimmte architektonische, wirtschaftliche und juristische Verfahren geregelte, rechtliche Vorschrift für bebaute und unbebaute Grundstücke (Bewertungsobjekte) zu einem exakten Zeitpunkt im Geschäftsverkehr.

Verkehrswertgutachten sind die umfassendste Form von Gutachten mit einer detaillierten Darstellung des Bewertungsobjektes und ausführlicher Begründung der Wertermittlung – ein „Rundum-Sorglos-Paket“.

Mit dieser Form der Wertermittlung werden neben unbebauten Grundstücken, sämtliche Immobilienarten (Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte) aber auch Rechte und Belastungen an Grundstücken sowie Bewertungssonderfälle bewertet.

Die Anlässe für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sind vielfältig und können aus dem privaten (z.B. Vermögensauseinandersetzungen wie Erbfall, Schenkung oder Scheidung), aber auch hoheitlichen Bereich (z.B. Enteignung) resultieren.