Kostenübersicht

Verkehrswertgutachten ( Vollgutachten)

ermittelter und unbelasteter Wert

in Euro

Honorar Verkehrswertermittlung netto

zzgl. *Nebenkosten in Euro

Honorar Verkehrswertermittlung brutto

zzgl. *Nebenkosten in Euro

100.000

840,00

999,60

125.000

965,00

1.148,35

150.000

1.085,00

1.291,15

175.000

1.195,00

1.422,05

200.000

1.295,00

1.541,05

225.000

1.385,00

1.648,15

250.000

1.465,00

1.743,35

300.000

1.595,00

1.898,05

350.000

1.685,00

2.005,15

400.000

1.750,00

2.082,50

450.000

1.810,00

2.153,90

500.000

1.870,00

2.225,30

750.000

2.170,00

2.582,30

1.000.000

2.465,00

2.933,35

1.250.000

2.715,00

3.230,85

1.500.000

2.965,00

3.528,35

1.750.000

3.215,00

3.825,85

2.000.000

3.465,00

4.123,35

2.500.000

3.910,00

4.652,90

3.000.000

4.310,00

5.128,90

3.500.000

4.710,00

5.604,90

4.000.000

5.110,00

6.080,90

4.500.000

5.510,00

6.556,90

5.000.000

5.910,00

7.032,90

7.500.000

7.410,00

8.817,90

10.000.000

Nach Absprache

 

 

*Als Nebenkosten wird der Aufwand zur Beschaffung von  objektspezifischen Unterlagen bezeichnet, welche zur Erstellung des Gutachtens benötigt werden. Dies können z.B. aktuelle Grundbuchauszüge, Bauunterlagen oder Katasterauszüge sein.

Zuschläge/Abschläge zur Honorarbasis:

 

Art der Tätigkeit

Zuschlag/Abschlag zur Honorarbasis

Ermittlung des Verkehrswertes zu einem weiteren Stichtag

Zuschlag 20 % je Stichtag

Änderung eines bereits erstellten Gutachtens auf einen anderen Stichtag ohne erneute Recherche bei Ämtern und Behörden

Abschlag 30 %

Beschaffung von Unterlagen und Informationen zur Gutachtenerstellung wie beispielsweise Grundbuchauszug, Flurkarte, Eintragungsbewilligungen, Bauzeichnungen, … sowie Erstellung eines Aufmaßes und Ämtergänge

120,- €/Stunde

 

 

Berücksichtigung eines Wegerechts

Zuschlag von 20 % je Recht

Berücksichtigung eines Leitungsrechts

Zuschlag von 20 % je Recht

Berücksichtigung eines Wohnungsrechts

Zuschlag von 30 % je Recht

Berücksichtigung eines Nießbrauchrecht

Zuschlag von 30 % je Recht

Berücksichtigung eines Überbaus

Zuschlag von 30 % je Recht

Berücksichtigung eines Erbbaurechts

Zuschlag von 40 % je Recht

 

 

 

 

 

erschwerte Arbeitsbedingungen bei der Gutachtenerstellung wie Schmutz (Stichwort Messiehaus), Sicherheit (Stichwort Einsturzgefahr) oder Gefahrenabwehr

Zuschlag 20 %

 

zusätzliche Ermittlung eines Beleihungswertvorschlages nach § 16 PfandBG und BelWertV

Zuschlag 50 %

Fahrtkosten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung entstehen (Fahrt zu Ortsterminen, zu Ämtern und Behörden, …)

 0,50 €/Km

 

Sollten Rechte und Belastungen zusammenfallen wie beispielsweise ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und sich auf die gleiche Teilfläche eines Grundstücks beziehen, so wird der Zuschlag nur einmal erhoben.

 

Kurzgutachten

Für die überschlägig Ermittlung des Verkehrswertes ohne Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Rechten und Lasten bzw. ohne Recherche bei Ämtern und Behörden und Erstellung eines Kurzgutachtens:  pauschal 600,- € / Netto  inkl. Mwst 714,- € Brutto

 

  • Ermittlung des überschlägigen Verkehrswertes zu einem weiteren Stichtag : Zuschlag 20 % je Stichtag
  • Änderung eines bereits erstellten Kurzgutachtens auf einen anderen Stichtag: Abschlag 30 %
  • Fahrtkosten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung entstehen (Fahrt zu Ortsterminen, …)  0,50 €/Km Brutto
  • Sollte nach der Erstellung eines Kurzgutachtens die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens erforderlich werden, wird das Honorar für die Erstellung des Kurzgutachtens auf das Honorar des ausführlichen Verkehrswertgutachtens bei Beibehaltung des Wertermittlungsstichtages angerechnet.